



SERVICE & LEISTUNGEN







SERVICELEISTUNGEN


Als Grundpflege wird die pflegerische Versorgung von Menschen verstanden, die vorübergehend oder dauerhaft Ihren pflegerischen Grundverrichtungen nicht mehr selbstständig nachkommen können. Die Grundpflege nach SGB XI umfasst bspw.:
Körperpflege, Mobilität, Hilfe bei der Ausscheidung, Ernährung
GRUNDPLEGE
nach SGB XI


Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst alle notwendigen Tätigkeiten, die zum Führen des Haushalts eines Pflegebedürftigen erforderlich sind, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, sie selbst zu erledigen. Darunter fallen in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben: Einkaufen von Lebensmitteln, Reinigung der Wohnung, Zubereitung von Mahlzeiten, Wäsche waschen uvm.
HAUSWIRTSCHAFT

Mit der Behandlungspflege nach SGB V, werden ärztliche Verordnungen und Maßnahmen, durch unser examiniertes Fachpersonal, durchgeführt. Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst bspw.: Wundversorgung, Blutzucker messen, Injektionen, Enterale Ernährung über PEG, Parenterale Ernährung über Port, Medikamente richten/verabreichen, Katheter und Stomaversorgung, Kompressionsstrümpfe an und ausziehen.
BEHANDLUNGS-
PFLEGE
nach SGB V

Alltagsbegleitung oder auch Betreuung ist für die häusliche Versorgung ein Baustein und zählt zu den wichtigsten Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige. Hier geht es um die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung.
Wenn die Familie selbst einmal keine Zeit hat, um sich um ihre Liebsten zu kümmern, oder einmal einfach nur eine Auszeit braucht, können Sie für ein paar Stunden am Tag diese Hilfe in Anspruch nehmen. Es sind alltägliche Aufgaben wie z.B. Entlastung der pflegenden Angehörigen, Begleitung bei Einkäufen, Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen, Betreuung von Menschen mit Demenz, Beschäftigungsangebote, Kochen uvm.
BESUCHSDIENST


In der Pflegeberatung steckt viel Potenzial. Sie ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den einzelnen Bereichen. Hier erhalten Sie als Ratsuchende Person viel Unterstützungsmöglichkeiten. Die Pflegeberatung kann Ihnen die entsprechenden Leistungen empfehlen und einen individuellen Versorgungsplan erstellen. Des Weiteren gehört zu ihren Aufgaben die Zusammenstellung und Sicherung von passgenauen gesundheitsfördernden, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen, pflegerischen und sozialen Hilfen.
PFLEGEBERATUNG

Wenn keine Verordnung vorliegt, können wir die Leistung privat abrechnen. Die Kosten sind abhängig von den Leistungen.
Im unteren Abschnitt erhalten Sie mehr infos zu allen Privatleistungen, die wir anbieten.
PRIVATLEISTUNGEN



SCHULUNGEN
in der Häuslichkeit (SGB XI § 45)
Die meisten Menschen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, wollen solange es nur geht, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden.
Die betroffenen Familien haben hier die Möglichkeit frühzeitig dieses Schulungsangebot in der Häuslichkeit zu nutzen.

Die meisten Menschen, bei denen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, wollen solange es nur geht, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung versorgt werden.
Die betroffenen Familien haben hier die Möglichkeit frühzeitig dieses Schulungsangebot in der Häuslichkeit zu nutzen.
SCHULUNGEN
in der Häuslichkeit (SGB XI § 45)










